Das Landschaftsentwicklungsprogramm (LEP) dient als fachliche Grundlage für die koordinierte Planung und nachhaltige Entwicklung der Landschaft in der Region. Es bietet eine Übersicht über bestehende Grundlagen, zeigt Entwicklungsziele auf und gibt Handlungsempfehlungen – mit viel Spielraum für die Umsetzung durch lokale Akteure.
Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei uns allen: Kanton, Gemeinden, Gemeinderäte, Landschaftskommissionen, Bauverwaltung, Landwirten, Förstern, Jägern, Fischern, NGOs, Unternehmen und Privatpersonen. Das LEP hat keine rechtliche Verbindlichkeit und ist nicht parzellenscharf, sondern setzt auf Kooperation und freiwilliges Engagement.
Die Berichte und Pläne des LEP sind unter den jeweiligen Regionen auf dieser Website abrufbar. Für jede Gemeinde sind in einem separaten Gemeindespiegel die wichtigsten Handlungsempfehlungen zusammengefasst und in einer Karte verortet.